Diplomaten- und Dienstpässe können von Amtes wegen abgegeben werden an Personen, welche auf Grund ihrer Funktion oder im Auftrag des Bundes mit der Wahrung schweizerischer Interessen im Ausland betraut sind.
Die Diplomaten- und Dienstpässe bezwecken ausschliesslich:
- den Grenzübertritt ins Ausland zu erleichtern;
- die Anmeldung im Empfangsstaat zu ermöglichen.
Sie begründen keinerlei diplomatische oder konsularische Vorrechte.
Diplomatenpässe werden an Personen ausgestellt, die mit der Wahrnehmung von diplomatischen oder konsularischen Interessen betraut sind; in den übrigen Fällen werden Dienstpässe ausgestellt.