Eine vom Bundesamt für Verkehr (BAV) beauftragte Stelle betreibt eine öffentlich zugängliche Informationsplattform über die behindertengerechte Gestaltung der Haltepunkte des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz.
Die Infrastrukturbetreiberinnen der interoperablen Strecken nach Artikel 15 a Absatz 1 Buchstabe a der Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 stellen auf dieser Plattform bis zum 16. Juni 2022 die Informationen nach den Artikeln 7 und 7 a der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 zur Behindertengerechtigkeit ihrer Haltepunkte des interoperablen Eisenbahnverkehrs bereit.
Die übrigen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs stellen auf der Plattform bis zum 31. Dezember 2023 die Informationen zur Behindertengerechtigkeit der Haltepunkte bereit.
Sämtliche Unternehmen des öffentlichen Verkehrs überprüfen ihre Informationen auf der Plattform laufend und führen sie gegebenenfalls nach.
Befinden sich Haltepunkte nicht im Eigentum des Unternehmens des öffentlichen Verkehrs, so sind die Eigentümer dieser Haltepunkte verpflichtet, sie über Anpassungen daran zu informieren.