Das BBL ist für die Bundesverwaltung nach den Artikeln 7 und 7 a Absatz 1 Buchstaben a und b RVOV ausschliesslicher Leistungserbringer in allen Phasen des Logistikprozesses.
Es entscheidet über Eigenproduktion oder Beschaffung einschliesslich Beschaffungskooperationen.
Es ist eine zentrale Beschaffungsstelle des Bundes gemäss Artikel 3 der Verordnung vom 22. November 2006 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes.
Es stellt die für das Beschaffungscontrolling notwendigen Instrumente zur Verfügung.
Es ist Fachstelle und Standardisierungsorgan für die Bereiche Büroausrüstung und Raumausstattung sowie für die Publikationen des Bundes.
Es ist die zentrale Beschaffungs- und Vertriebsstelle für Bundespublikationen und Drucksachen; es entscheidet über die dafür einzusetzenden Vertriebskanäle.
Es führt, bewirtschaftet und vertreibt standardisierte Artikel in den folgenden Sortimenten:
- Büroausrüstung (wie Bürobedarf, Bürotechnik);
- Raumausstattung (wie Mobiliar, Hausrat für Botschaften, Hausdienstmaterial);
- Informatik;
- Telekommunikationsmittel.
Es überprüft periodisch die Prozesse und Organisationen des Beschaffungsmarktes für Güter und Dienstleistungen des zivilen Gebrauchs und optimiert sie.
Es ist zuständig für die Aufbereitung und Ausgabe hoheitlicher Bundesdaten (insbesondere schützenswerter, vertraulicher und geheimer Daten).
Es ist zuständig für die Personalisierung und Konfektionierung des Schweizerpasses und weiterer Identitäts- und Legitimationsausweise des Bundes im Auftrag des Bundesamtes für Polizei.