Besteht an einer Publikation ein staatspolitisches Interesse, so kann die Publikation gebührenfrei oder mit ermässigter Gebühr abgegeben werden.
Ein staatspolitisches Interesse besteht namentlich, wenn die Publikation:
- zur Meinungsbildung im Vorfeld von eidgenössischen Volksabstimmungen und Wahlen bestimmt ist;
- Informationen für besondere oder ausserordentliche Lagen enthält;
- in kurzer Form Informationen für eine breite Öffentlichkeit, über Änderungen der Verwaltungsorganisation oder über Rechtsänderungen enthält;
- zur landesweiten Verbreitung bestimmt ist.
Die Departemente und die Bundeskanzlei oder die von ihnen bezeichneten Stellen entscheiden für die von ihnen herausgegebenen Publikationen über die Gebührenbefreiung oder -ermässigung.
Die Gebührenbefreiung oder die Gebührenermässigung kann sich sowohl auf die gedruckte wie auf die elektronische Version einer Publikation oder nur auf eine der beiden beziehen.
Der Bezug von Publikationen zur internen Verwendung in der zentralen Bundesverwaltung gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 , im Parlament, in den eidgenössischen Gerichten und in der Bundesanwaltschaft ist gebührenfrei.