Diese Verordnung regelt:
- die Organisation der Sprachdienste der Bundesverwaltung;
- die Übersetzungs- und die anderen Sprachdienstleistungen der Sprachdienste;
- die Zusammenarbeit unter den Sprachdiensten und zwischen den Sprachdiensten und den andern Verwaltungseinheiten sowie die Koordination mit den Auftraggebern.
Damit regelt sie, wie die Sprachdienste beitragen:
- 3 zur Gewährleistung einer hohen formalen und inhaltlichen Qualität der zu veröffentlichenden Texte des Bundes;
- zur Informations- und Kommunikationstätigkeit des Bundes in mehreren Sprachen;
- zur Förderung der Mehrsprachigkeit und zum mehrsprachigen internen Funktionieren der Bundesverwaltung.