Diese Verordnung regelt das Arbeitsverhältnis des wissenschaftlichen Personals der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich). Dieses umfasst:
- die Assistentinnen und Assistenten und die Oberassistentinnen und Oberassistenten;
- die befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
- die unbefristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Nicht unter diese Verordnung fallen akademisch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen überwiegend Infrastrukturaufgaben obliegen.
Die Anstellungsbedingungen gemäss PVO-ETH sind vorbehalten.