Das Bundesverwaltungsgericht erhebt für besondere Dienstleistungen der Kanzlei, der wissenschaftlichen Dienste und der Verwaltungsdienste Gebühren und stellt Auslagen in Rechnung.
Die Gerichtsgebühren für die Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht nach dem Reglement vom 21. Februar 2008 2 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht bleiben vorbehalten.