Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erhebt vierteljährlich die für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes notwendigen Basisdaten. Es kann Dritte mit dem technischen Vollzug der Datenerhebung und der Berechnung des Durchschnittszinssatzes beauftragen.
Zur Meldung der Daten sind alle Banken verpflichtet, deren auf Schweizer Franken lautende inländische Hypothekarforderungen den Gesamtbetrag von 300 Millionen Franken übersteigen.
Die Banken haben den Gesamtbetrag der am Quartalsende (Stichtag) bilanzierten Hypothekarforderungen ihres Sitzes und ihrer Filialen in der Schweiz und im Ausland nach Zinssatz gegliedert zu melden.
Sie haben die Daten wahrheitsgetreu, fristgemäss, unentgeltlich und in der vorgeschriebenen Form bis spätestens einen Monat nach dem Stichtag zu melden.
Auf Verlangen der meldepflichtigen Bank oder bei unvollständiger Lieferung der Daten erlässt das BWO eine Verfügung über die Auskunftspflicht und deren Umfang.