Der Rahmenmietvertrag im Sinne dieses Gesetzes ist eine Vereinbarung, durch die Vermieter- und Mieterverbände gemeinsam Musterbestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Mietverhältnisse über Wohn- und Geschäftsräume aufstellen.
Der Rahmenmietvertrag kann auch andere Bestimmungen enthalten, soweit sie das Verhältnis zwischen Vermietenden und Mietenden betreffen. Insbesondere kann er Bestimmungen über die gemeinsame Einrichtung von Auskunfts- und Beratungsstellen enthalten.
Ein Rahmenmietvertrag kann abgeschlossen werden:
- für die ganze Schweiz;
- für das Gebiet eines oder mehrerer Kantone;
- für Regionen, die mindestens 30 000 Wohnungen oder 10 000 Geschäftsräume umfassen.