Mit diesem Gesetz soll die Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens im Bildungsraum Schweiz gestärkt werden.
Dieses Gesetz:
- legt Grundsätze über die Weiterbildung fest;
- legt Voraussetzungen für die Ausrichtung von Finanzhilfen durch den Bund fest;
- bestimmt, wie der Bund die Erforschung und die Entwicklung der Weiterbildung fördert;
- regelt die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener durch den Bund.
Im Übrigen regelt und fördert der Bund die Weiterbildung über die Spezialgesetzgebung.