Das BAK entscheidet über die Ausrichtung der Betriebsbeiträge an Organisationen der Leseförderung. Zur fachlichen Beurteilung der Gesuche kann es Expertinnen und Experten beiziehen.
Gesuche um Ausrichtung von Betriebsbeiträgen sind dem BAK bis zum 1. Oktober des Jahres vor Beginn der vierjährigen Förderperiode einzureichen.
Die Gesuche haben die Erfüllung der Fördervoraussetzungen zu belegen und alle notwendigen Angaben in Bezug auf die Förderkriterien zu enthalten.
Das BAK schliesst mit den Empfängern von Betriebsbeiträgen eine Leistungsvereinbarung ab. Darin werden insbesondere die Höhe der Finanzhilfe und die zu erbringenden Leistungen festgelegt.
Die Auszahlung der Finanzhilfe kann in mehreren Tranchen erfolgen. Der endgültige Betrag wird jeweils im Subventionsjahr gestützt auf die in der Leistungsvereinbarung vorgesehene Berichterstattung zum Vorjahr ausbezahlt.