Diese Verordnung gilt für die Schiesskurse im Schiesswesen ausser Dienst.
Schiesskurse im Schiesswesen ausser Dienst sind:
- die Schützenmeisterkurse;
- die Jungschützenleiterkurse;
- die Wiederholungskurse für Schützenmeisterinnen und Schützenmeister sowie Jungschützenleiterinnen und Jungschützenleiter;
- die Jungschützenkurse;
- die Nachschiesskurse;
- die Verbliebenenkurse.