Das BABS stellt die einwandfreie Funktion der Kommunikationssysteme auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung der bundesweiten Vorgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien sicher.
Es koordiniert und steuert die Projekte im Bereich der gemeinsamen Kommunikationssysteme.
Es stellt die Planung, den Betrieb, die Instandhaltung und den Werterhalt seiner Systeme sicher.
Es stellt den technischen Betrieb, den Unterhalt und den Werterhalt der zentralen Komponenten und der in seiner Zuständigkeit liegenden dezentralen Komponenten sicher.
Es regelt die technischen Aspekte; insbesondere legt es die Rahmenbedingungen für die Planung und die Realisierung, den Betrieb, die Instandhaltung sowie den Werterhalt der Systeme unter Einbezug der Systemnutzer fest.
Es legt die Zahlungsmodalitäten für die Entschädigung der Betriebsleistungen in Absprache mit den Nutzern fest und regelt das Inkasso.
Es kann zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Artikel andere Stellen des Bundes und der Kantone sowie Dritte beiziehen.
Es kann zusammen mit den Partnern im Bevölkerungsschutz Ausschreibungen durchführen und sorgt für die Koordination.
Es kann die Schweiz in internationalen Gremien vertreten.