Eine Stauanlage besteht aus:
- dem Absperrbauwerk;
- dem zugehörigen Stauraum;
- den sicherheitsrelevanten Nebenanlagen.
Als Absperrbauwerke gelten:
- Beton- oder Natursteinmauern;
- Schüttdämme;
- Wehre einer Flussstauhaltung mit den zugehörigen Seitendämmen.
Als Stauraum gelten künstlich angelegte Speicher, die durch Absperrbauwerke gebildet werden.
Das Stauraumvolumen ist dasjenige Volumen einer Stauanlage, das im Falle eines totalen Bruchs der zugehörigen Absperrbauwerke bei vollem Stauraum entweichen kann.
Die Stauhöhe einer Stauanlage ist die bei vollem Stauraum durch das höchste Absperrbauwerk gestaute Höhe.
Als sicherheitsrelevante Nebenanlagen gelten die für den sicheren Betrieb einer Stauanlage notwendigen Bauten und Einrichtungen beim Stauraum und beim Absperrbauwerk, insbesondere die Entlastungs- und Ablassvorrichtungen.
Als Betreiberin einer Stauanlage gilt die Inhaberin der Inbetriebnahmebewilligung.