Das am 23. Mai 1958 4 abgeschlossene Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über den Bau und den Betrieb eines Strassentunnels unter dem Grossen St. Bernhard wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Abkommen zu ratifizieren.