Die Projekte des NEAT-Konzeptes nach Artikel 5bis des Alpentransit-Beschlusses werden von den folgenden Unternehmungen (Ersteller) realisiert:
- Achse Gotthard: Schweizerische Bundesbahnen (SBB), wobei Projektierung und Erstellung dieses Werks einer Projektorganisation zu übertragen ist.
- Achse Lötschberg: BLS Lötschbergbahn AG (BLS), wobei Projektierung und Erstellung dieses Werks einer Projektorganisation zu übertragen ist.
- Anschluss Ostschweiz (Zimmerberg-Basistunnel und Verbindung zwischen der linken Zürichsee- und der Gotthardlinie): SBB, wobei Projektierung und Erstellung dieses Werks oder Teilen davon der Projektorganisation nach Buchstabe a zu übertragen ist.
- Ausbauten Strecke St. Gallen–Arth-Goldau: SBB, Schweizerische Südostbahn (SOB) und Bodensee-Toggenburg-Bahn (BT).
- Ausbau Surselva: Rhätische Bahn (RhB) und Furka Oberalp Bahn (FO).
Die SBB und die BLS realisieren zudem die Anpassungen des übrigen Eisenbahnnetzes nach Artikel 9 des Alpentransit-Beschlusses.
Die Ersteller setzen die Weisungen und Vorgaben der Bundesbehörden um und berücksichtigen die Interessen der künftigen Betreiber.