Als Pharmakopöe gelten die Pharmacopoea Europaea und die Pharmacopoea Helvetica zusammen mit den entsprechenden Nachträgen, Supplementen und dringlichen Änderungen.
Die Pharmakopöe enthält Vorschriften über Definition, Herstellung und Verarbeitung, Prüfung, Lagerung, Beschriftung, Abgabe und Verwendung von Arzneimitteln, pharmazeutischen Hilfsstoffen und einzelnen Medizinprodukten.
Sie umfasst insbesondere:
- allgemeine Vorschriften und Methoden;
- allgemeine Monographien;
- spezielle Monographien für Arzneimittel und pharmazeutische Hilfsstoffe;
- Vorschriften über Behältnisse und Behältnismaterialien.