Die Einfuhr der im Anhang aufgeführten Lebensmittel ist verboten.
817.041
Verordnung des BLV
über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel
vom 25. August 2020 (Stand am 1. August 2021)
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV),
gestützt auf Artikel 39 des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 2014 1 ,
verordnet:
Art. 1 Einfuhrverbot für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Anhang2
(Art. 1)
Lebensmittel, deren Einfuhr verboten ist
Die Einfuhr der folgenden Lebensmittel ist verboten:
Lebensmittel | Zolltarifnummer3 | Ursprungsland | Gefahr |
|---|---|---|---|
Lebensmittel, die aus getrockneten Bohnen bestehen | ex 0713.35 ex 0713.39 ex 0713.90 | Nigeria (NG) | Pestizidrückstände |