Lexipedia

817.041

Verordnung des BLV
über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel

vom 25. August 2020 (Stand am 1. August 2021)

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV),

gestützt auf Artikel 39 des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 2014 1 ,

verordnet:

Art. 1 Einfuhrverbot für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel

Die Einfuhr der im Anhang aufgeführten Lebensmittel ist verboten.

Art. 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

Anhang2

(Art. 1)

Lebensmittel, deren Einfuhr verboten ist

Die Einfuhr der folgenden Lebensmittel ist verboten:

Lebensmittel

Zolltarifnummer3

Ursprungsland

Gefahr

Lebensmittel, die aus getrockneten Bohnen bestehen

ex 0713.35

ex 0713.39

ex 0713.90

Nigeria (NG)

Pestizidrückstände

Verordnung des BLV über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel | Lexipedia | Lexipedia