Die Spritzräume sind feuerbeständig auszubilden. Bei bereits bestehenden Gebäuden genügt ausnahmsweise eine feuerhemmende Verkleidung.
Mindestens eine Türe der Spritzräume muss nach aussen aufschlagen. Nicht direkt ins Freie führende Türen müssen feuerhemmend sein.
Spritzkapellen und Spritzstände müssen aus hochwärmefesten und mechanisch genügend widerstandsfähigen Baustoffen erstellt sein.
In Spritzräumen und Spritzständen müssen der Fussboden die Decke und die Wände, bei Spritzkapeilen diese selbst, wie auch der Boden davor, leicht gereinigt werden können.
Sind die Farb- oder Lackrückstände leicht entzündbar, muss der Bodenbelag in Spritzräumen und Spritzständen aus nicht funkenreissendem Material bestehen.
Die Lüftungskanäle müssen aus hochwärmefestem und mechanisch genügend widerstandsfähigem Material erstellt sein. In Neuanlagen sind vertikale, durch mehrere Geschosse führende Kanäle feuerbeständig zu erstellen.