Diese Verordnung regelt:
- die Beurteilung der Agrarpolitik und der Leistungen der Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit;
- die Reduktionsziele für Nährstoffverluste;
- die Methoden zur Berechnung der Stickstoff- und Phosphorverluste sowie der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln;
- 3 die Lieferung von Daten für die zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten und die Verwendung der Daten; und
- 4 die Lieferung von Daten für das regionale und betriebsbezogene Agrarumweltmonitoring und die Verwendung der Daten.5
Die Beurteilung betrifft die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Agrarpolitik und der Leistungen der Landwirtschaft. Sie ist periodisch vorzunehmen.
Die Untersuchung und Beurteilung der agrarpolitischen Massnahmen durch öffentliche Forschungsinstitutionen und durch Dritte wird im Rahmen der bewilligten Kredite abgegolten.