Forstliches Vermehrungsgut ist in Angeboten, auf Waren und in Rechnungen mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:
- Merkmale nach Artikel 10 Absatz 1;
- botanische Bezeichnung des Vermehrungsguts;
- Bezeichnung der verantwortlichen Lieferantin oder des verantwortlichen Lieferanten;
- Menge;
- für Saatgut aus Samenplantagen und für daraus erzeugtes Pflanzgut: Vermerk «Vermehrungsgut aus einer Samenplantage».
Für Saatgut, welches für die Ausfuhr bestimmt ist, sind folgende zusätzlichen Angaben zu machen:
- Anzahl der lebenden Keime pro Kilogramm Saatgut;
- Reinheit;
- Keimfähigkeit der reinen Samen;
- Tausendkorngewicht der Saatgutpartie;
- etwaiger Hinweis betreffend die Aufbewahrung des Saatgutes in einem Kühlraum.
Auf Waren oder Verpackungen sind entsprechende Etiketten anzubringen oder es ist ihnen eine Urkunde der Lieferantin oder des Lieferanten beizulegen. Für Waren, welche für die Ausfuhr bestimmt sind, ist die Farbe der Etiketten grün für ausgewähltes Vermehrungsgut, blau für geprüftes Vermehrungsgut und gelb für quellengesichertes Vermehrungsgut.
Für Saatgut sind verschlossene Verpackungen zu verwenden, deren Verschlussvorrichtung so beschaffen ist, dass sie beim Öffnen unbrauchbar wird.