Dieses Gesetz bezweckt:
- die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume zu erhalten, zu verbessern oder nach Möglichkeit wiederherzustellen;
- bedrohte Arten und Rassen von Fischen und Krebsen zu schützen;
- eine nachhaltige Nutzung der Fisch- und der Krebsbestände zu gewährleisten;
- die Fischereiforschung zu fördern.
Es stellt Grundsätze auf, nach denen die Kantone den Fisch- und den Krebsfang zu regeln haben.