Zusammen mit dem Ertragswert zur Berechnung der Belehnungshöhe ist zu überprüfen, ob genügend Liquidität erwirtschaftet wird, um die effektiven Zinsen und Amortisationen zu leisten und die laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zu tragen (Tragbarkeit).
Kann der Ertragswert nicht oder nicht zuverlässig ermittelt werden oder übersteigt die Belehnungshöhe aus guten Gründen den erwarteten Ertragswert, so ist im Kreditantrag besonders zu belegen, dass:
- die Tragbarkeit gegeben ist;
- die Existenz auf dem Markt nachhaltig gesichert ist (Marktfähigkeit);
- die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterstützung durch die SGH erfüllt sind (Förderwürdigkeit).
In den Kreditanträgen nach Absatz 2 sind insbesondere die Abweichungen zu den üblicherweise angewandten Referenzwerten zu erläutern.