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944.021.1

Verordnung des WBF
über die Deklaration von Holz und Holzprodukten

vom 7. Juni 2010 (Stand am 1. Oktober 2022)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 1 ,

gestützt auf die Artikel 1 Absatz 2 und 2 Absatz 2 der Verordnung vom
4. Juni 2010 2 über die Deklaration von Holz und Holzprodukten,

verordnet:

Art. 1 Deklarationspflichtige Hölzer und Holzprodukte

Die Deklarationspflicht gilt für die Hölzer und Holzprodukte nach dem Anhang.

Art. 2 Referenzsystem für die Deklaration der Holzart

Als Referenzsystem zur Deklaration der Holzart gelten:

  1. das Handelshölzerverzeichnis der Schweizer Holzhandelszentrale3; und
  2. die Norm SN EN 13556:20034.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.

Anhang5

(Art. 1)

Hölzer und Holzprodukte, für welche die Deklarationspflicht gilt

Zolltarifnummer

Warenbezeichnung

Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder in ähnlichen Formen:

4401.1100

aus Nadelholz

4401.1200

aus anderem als Nadelholz

Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln:

4401.2100

aus Nadelholz

4401.2200

aus anderem als Nadelholz

4402

Holzkohle (einschliesslich Kohle aus Schalen oder Nüssen),
auch agglomeriert

4403

Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder zwei- oder vierseitig
behauen

4404

Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, aber weder gedrechselt, gebogen noch sonstwie bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen

4406

Schwellen aus Holz für Schienenwege und dergleichen

4407

Holz, in der Längsrichtung gesägt oder besäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden durch Verleimen zusammengesetzt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm

4409

Holz (einschliesslich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), auf der ganzen Länge einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gefedert, genutet, gespundet, gefalzt, abgeschrägt, mit V-Nut, gekehlt, abgerundet oder ähnlich profiliert), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden durch Verleimen zusammengesetzt

4414

Holzrahmen für Bilder, Fotografien , Spiegel oder ähnliche
Gegenstände, aus Massivholz

4416

Fässer, Tröge, Bottiche und andere Küferwaren und Teile davon,
aus Massivholz

4418.3000

Pfosten und Balken aus Massivholz, ausgenommen die
Nr. 4418.81– 4418.89

4418.5000

Schindeln

9401.6900

Sitzmöbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz

9403.3000
9403.4000
9403.5000
9403.6000

andere Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz