Diese Verordnung regelt für Holz und Holzprodukte, die an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden, die Deklarationspflichten und die Kontrolle der Deklaration.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 5 bestimmt nach Anhörung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Holz und die Holzprodukte, für die diese Verordnung gilt.
Diese Verordnung gilt nicht für folgende Holzprodukte:
- Verpackungen;
- Abfälle;
- Recycling-Produkte.