AS 1999 3531
Verordnung über den Vollzug der Umweltschutzvorschriften und den Umgang mit gefährlichen Gütern in der Militärverwaltung und der Armee
Verordnung über den Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung und den Umgang mit gefährlichen Gütern in der Militärverwaltung und der Armee
Aufhebung vom 27. Mai 1999
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verordnet:
Einziger Artikel Die Verordnung vom 1. Juni 19921 über den Vollzug der Umweltschutzgesetz- gebung und den Umgang mit gefährlichen Gütern in der Militärverwaltung und der Armee wird auf den 1. Juni 1999 aufgehoben.
27. Mai 1999 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Ogi
1 AS 1992 1271
1999-5430 3531