AS 1999 595
Verordnung über die Steuerbegünstigungen und den Verzugszins bei der Mineralölsteuer
Verordnung über die Steuerbegünstigungen und den Verzugszins bei der Mineralölsteuer
Änderung vom 8. Dezember 1998
Das Eidgenössische Finanzdepartement verordnet:
I Die Verordnung vom 28. November 19961 über die Steuerbegünstigungen und den Verzugszins bei der Mineralölsteuer wird wie folgt geändert:
Anhang 1, Gruppe 1: öffentlicher Verkehr, Spalte «Verwendung» Folgende Fahrten öffentlicher Transportunternehmungen, die im Rahmen einer Kon- zession des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation durchgeführt werden: – mit schienengebundenen Fahrzeugen; – mit Schiffen; – auf der Strasse. Inbegriffen sind Ersatz- oder Verstärkungsfahrten sowie die durch den Kursbetrieb bedingten Leerfahrten.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.
8. Dezember 1998 Eidgenössisches Finanzdepartement: Villiger
10186
1 SR 641.612
1999-0299 595