AS 2001 1675
Verordnung über die Mindestmengen der Einlagerungen von freiwillig angelegten Betriebsvorräten bei Lieferanten
Verordnung über die Mindestmengen der Einlagerungen von freiwillig angelegten Betriebsvorräten bei Lieferanten
Aufhebung vom 25. Juni 2001
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet:
Einziger Artikel Die Verordnung vom 16. August 19831 über die Mindestmengen der Einlagerungen von freiwillig angelegten Betriebsvorräten bei Lieferanten wird auf den 1. Juli 2001 aufgehoben.
25. Juni 2001 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Pascal Couchepin
1 AS 1983 961
2001-1279 1675