AS 2003 1912
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Mongolei
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Mongolei
vom 3. Oktober 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. März 20002, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 20. September 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizeri-
schen Eidgenossenschaft und der Mongolei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 22. Juni 2000 Nationalrat, 3. Oktober 2000 Der Präsident: Schmid Carlo Der Präsident: Seiler Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker