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AS 2003 499

Notenaustausch vom 19./28. Dezember 2000 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Fischerei im Genfersee

Notenaustausch vom 19./28. Dezember 2000 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Fischerei im Genfersee

In Kraft getreten am 7. Mai 2001 (Neue Vollzugsverordnung)

Übersetzung1

Schweizerische Botschaft Paris, 28. Dezember 2000

An das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Paris

Die Schweizerische Botschaft bezeugt dem Ministerium für auswärtige Angelegen- heiten ihre Hochachtung und beehrt sich, den Empfang seiner Note Nr. 2501 DE/EAS vom 19. Dezember 2000 zu bestätigen, welche folgenden Inhalt hat: «Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten – Direktion für wirt- schaftliche und finanzielle Angelegenheiten – bezeugt der Schweizerischen Botschaft seine Hochachtung und beehrt sich, auf das Abkommen vom 20. November 19802 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Fischerei im Genfersee Bezug zu nehmen. Anlässlich ihrer Beratungen vom 7. Dezember 2000 hat die Beratende Kom- mission für die Fischerei im Genfersee gemäss Artikel 7 des Abkommens einen Vorschlag zur Änderung der Vollzugsverordnung3 zum Abkommen verabschiedet (Periode vom 1. Jan. 2001 bis zum 31. Dez. 2005). Artikel 4 des Abkommens sieht vor, dass dieser Text, von dem der Botschaft Kopie beigelegt wird, Gegenstand eines Notenaustausches der vertrag- schliessenden Parteien ist. Die Regierung der Französischen Republik hat der Änderung der Vollzugs- verordnung zum Abkommen zugestimmt. Diese Note und diejenige, die die Botschaft dem Ministerium zustellen wird, werden die Vereinbarung der beiden Regierungen über die Vollzugsverord- nung zum Abkommen bilden.

SR 0.923.212

1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2003 499)

2 SR 0.923.21 (AS 1982 1626, 1986 487 516, 1988 557, 1990 1629, 1996 734, 2000 1794) 3 SR 0.923.211 (AS 1982 1633, 1986 489 516, 1990 1631, 1996 735)

2002-1798 499

Fischerei im Genfersee. Notenaustausch mit Frankreich AS 2003

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten – Direktion für wirtschaft- liche und finanzielle Angelegenheiten – benutzt auch diesen Anlass, um die Schweizerische Botschaft seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versi- chern.» Die Schweizerische Botschaft beehrt sich, dem Ministerium für auswärtige Angele- genheiten bekanntzugeben, dass der Schweizerische Bundesrat dem Vorstehenden zustimmt. Die Schweizerische Botschaft benutzt auch diesen Anlass, um das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

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