AS 2003 649
Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über Rechtshilfe in Strafsachen
Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über Rechtshilfe in Strafsachen
vom 7. Juni 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. November 20002, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 15. März 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen
Bundesrat und der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über Rechtshilfe in Strafsachen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 20. März 2001 Nationalrat, 7. Juni 2001 Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Präsident: Peter Hess Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker