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AS 2004 3289

Notenaustausch vom 28. September 1998/14. Juni 2002 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Polen betreffend die Ausdehnung des Strassenverkehrsabkommen von 1975 auf das Fürstentum Liechtenstein

Notenaustausch vom 28. September 1998/14. Juni 2002 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Polen betreffend die Ausdehnung des Strassenverkehrsabkommen von 1975 auf das Fürstentum Liechtenstein

In Kraft getreten am 14. Juni 2002

Übersetzung1

Aussenministerium der Republik Polen Warschau Warschau, den 14. Juni 2002

Schweizerische Botschaft Warschau

Das Aussenministerium der Republik Polen beehrt sich, die Schweizerische Bot- schaft in Warschau, seiner Hochachtung zu versichern und den Empfang der Note Nr. 60 vom 28. September 1998 mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

«Anlässlich der Sitzungen des Gemischten Ausschusses, der für dieses Abkommen eingesetzt worden ist, hat die Schweiz dem Wunsch des Fürstentums Liechtenstein entsprechend der polnischen Delegation am 19. und 20 November 1996 in Bern und am 20. und 31. April 1998 in Warschau den Vorschlag unterbreitet, dass sich die Anwendung der Bestimmungen aus dem Abkommen von 1975 betreffend den internationalen Beförderungen auf der Strasse2 auf das Fürstentum Liechtenstein erstreckt, so lange dasselbe mit die Schweizerische Eidgenossenschaft durch einen Zollanschlussvertrag verbunden ist. Falls die polnische Regierung die Erstreckung des Abkommens auf das Fürstentum Liechtenstein ebenfalls wohlwollend aufnimmt, beehrt sich die Botschaft, den Vor- schlag zu unterbreiten, dass diese Note sowie die Antwortnote des Ministeriums die Bestimmungen bilden, die das genannte Abkommen ändern. Es tritt in seiner geän- derten Form mit dem Datum der Antwortnote des Ministeriums in Kraft.»

In Beantwortung beehrt sich das Aussenministerium der Republik Polen der Schweizerischen Botschaft in Warschau mitzuteilen, dass die Regierung der Repu- blik Polen den unterbreiteten Vorschlag, die Anwendung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Volksrepublik Polen über die internationalen Beförderungen auf der Strasse zu erstrecken, akzeptiert, solange

SR 0.741 619.514.64

1 Übersetzung des englischen und polnischen Originaltextes.

2 SR 0.741.619.649

2004-0216 3289

Ausdehnung des Strassenverkehrsabkommen. Notenaustausch mit Polen AS 2004

das Fürstentum Lichtenstein mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft durch einen Zollanschlussvertrag verbunden ist. Das Aussenministerium der Republik Polen bestätigt, dass die oben genannte Note der Schweizerischen Botschaft in Warschau vom 28. September 1998 und diese Antwort auf diese Note, die Bestimmungen bilden, die das genannte Abkommen ändern. Sie treten in Kraft mit dem Datum dieser Antwort. Das Aussenministerium der Republik Polen benützt diesen Anlass, die Schweizeri- sche Botschaft in Warschau seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

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