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AS 2004 4461

Bundesgesetz über die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen

Bundesgesetz über die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen

Aufhebung vom 3. Oktober 2003

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20031, beschliesst:

Art. 1 Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 19952 über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen wird aufgehoben.

Art. 2

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Es tritt unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist auf den

1. Januar 2004 in Kraft; andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.

Nationalrat, 3. Oktober 2003 Ständerat, 3. Oktober 2003 Der Präsident: Yves Christen Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz

Ablauf der Referendumsfrist und Inkrafttreten

1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 22. Januar 2004 unbenützt abge-

laufen.3

2 Es tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 2 am 1. Januar 2004 in Kraft.

23. Januar 2004 Bundeskanzlei

1 BBl 2003 2937

2 AS 1996 712

3 BBl 2003 6803

2003-2140 4461

Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und AS 2004 Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. BG

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