AS 2004 839
Bundesbeschluss über die Genfer Akte vom 22. Juli 1999 des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
Bundesbeschluss über die Genfer Akte vom 2. Juli 1999 des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
vom 11. Juni 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Februar 20002, beschliesst:
Art. 1
1 Die Genfer Akte vom 2. Juli 1999 des Haager Abkommens über die internationale
Hinterlegung der gewerblichen Muster und Modelle wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, diesen Vertrag zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 14. März 2001 Ständerat, 11. Juni 2001 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz