AS 2005 6655
Verordnung des EVD über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)
Verordnung des EVD über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)
Änderung vom 23. November 2005
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet:
I Die Futtermittelbuch-Verordnung vom 10. Juni 19991 wird wie folgt geändert:
Ingress gestützt auf die Artikel 4a Absatz 1, 5 Absatz 3, 6 Absatz 4, 7 Absatz 2,
12 Absatz 5, 13 Absätze 3 und 4, 14 Absätze 2 und 3, 17 Absatz 4, 20g,
22 Absatz 4, 23a Absatz 1 und 24 der Futtermittel-Verordnung vom 26. Mai 19992,
Gliederungstitel vor Art. 27
4. Kapitel: Produktion und Vermarktung von Futtermitteln
Art. 27 Im Anhang 11 sind die Anforderungen festgelegt, denen die Betriebe entsprechen müssen, die Futtermittel zur Vermarktung produzieren und vermarkten. Diese Anforderungen gelten auch für die Produktion von Mischfuttermitteln in einem Landwirtschaftsbetrieb für den Eigenbedarf, wenn bei der Aufbereitung der Mischungen Zusatzstoffe oder Vormischungen von Zusatzstoffen verwendet wer- den, mit Ausnahme der Silage.
II Die Anhänge 1 und 11 werden gemäss Beilage geändert.
Beilage
Anhang 1:3 Liste der zugelassenen Ausgangsprodukte und Einzelfuttermittel (Futtermittelliste) Anhang 11:3 Anforderungen an Betriebe, die Futtermittel produzieren und vermarkten
3 Der Text dieser Anhänge und ihrer Änd. wird in der AS nicht veröffentlicht.
Separatdrucke der V mit Einschluss der dazugehörigen Anhänge sind beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern erhältlich. Die Anhänge sind auch im Internet über folgenden Adressen abrufbar: http://www.blw.admin.ch. oder http://www.alp.admin.ch. Massgebend sind die gedruckten Fassungen der Anhänge.
Futtermittelbuch-Verordnung AS 2005