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AS 2006 1153

Protokoll des Migrationstreffens zwischen Vertretern der Schweiz und Sierra Leones vom 26.–28. Oktober 2004 in Freetown

Übersetzung1

Protokoll des Migrationstreffens zwischen Vertretern der Schweiz und Sierra Leones vom 26.–28. Oktober 2004 in Freetown

Abgeschlossen am 28. Oktober 2004 In Kraft getreten am 28. Oktober 2004

Eine schweizerische Delegation traf sich mit Vertretern der Behörden von Sierra Leone in Freetown zu Gesprächen, die auf eine intensivere Zusammenarbeit der beiden Länder im Migrationsbereich ausgerichtet waren.

Multilaterale Zusammenarbeit Die Delegationen tauschten Informationen über die Globale Kommission für inter- nationale Migration und die in den Vereinten Nationen auf hoher Ebene bevorste- hende Migrationsdebatte aus. Die schweizerische Delegation wiederholte ihre Einla- dung an die Regierung von Sierra Leone, an der Konferenz «Bern 2» der Berner Initiative teilzunehmen, an welcher die «Internationale Agenda für Migrationsmana- gement» ihre endgültige Form erhalten wird.

Rückkehr von Staatsangehörigen Sierra Leones mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz Es wurde bestätigt, dass die Abteilung Aufenthalt und Rückkehr des Bundesamtes für Flüchtlinge des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes alle Staatsan- gehörigen Sierra Leones, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen, an die Botschaft von Sierra Leone in Bonn weisen soll. Sobald die sierra-leonische Staatsangehörigkeit dieser Personen festgestellt ist, stellt die Botschaft ein Ersatz- reisedokument mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten aus. Für nicht rückkehrwillige und/oder unkooperative Personen mit unbefugtem Auf- enthalt in der Schweiz wird die Abteilung Aufenthalt und Rückkehr weiterhin zent- rale Befragungen in der Schweiz organisieren. Eine aus Vertretern der Botschaft von Sierra Leone in Bonn sowie von Polizei- und/oder Immigrationsdiensten aus Free- town zusammengesetzte Delegation wird eingeladen, diese mutmasslichen Angehö- rigen von Sierra Leone zu befragen. Nach Feststellung der Staatsangehörigkeit stellt die Botschaft von Sierra Leone in Bonn ein Ersatzreisedokument mit einer drei- monatigen Gültigkeitsdauer aus.

SR 0.142.116.859

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

2006-0360 1153

Migrationstreffen zwischen Vertretern der Schweiz und Sierra Leone AS 2006

Von der Botschaft Sierra Leones in Bonn ausgestellte Ersatzreisedokumente werden bei der Ankunft in Freetown von den Einwanderungsbehörden akzeptiert. Das Bundesamt für Flüchtlinge sowie das Konsulat und die Botschaft der Republik Sierra Leone informieren alle Rückkehrenden darüber, was für Hilfeleistungen im Rahmen des Rückkehrhilfeprogramms des Bundesamtes für Flüchtlinge beansprucht werden können.

Wiedereingliederung Das Bundesamt für Flüchtlinge, vertreten durch das Schweizerische Büro für Zusammenarbeit, wird ab Anfang 2005 gemeinsam mit der in Freetown tätigen Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Staatlichen Kommission für soziale Tätigkeit (NACSA) von Sierra Leone die Umsetzung des Rückkehrhilfe- programms vorbereiten. Die Gespräche verliefen in einer ausserordentlich angenehmen Atmosphäre, welche einen offenen und konstruktiven Meinungsaustausch ermöglichten. Die Sitzungen waren von einem höflichen, freundschaftlichen Umgang geprägt und getragen von gegenseitigem Respekt sowie von Vertrauen und Verständnisbereitschaft.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig Bevollmächtigten beider Regierungen dieses Protokoll unterzeichnet.

Geschehen zu Freetown am 28. Oktober 2004.

Für die Regierung Für die der schweizerischen Eidgenossenschaft: Regierung der Republik Sierra Leone: Dominik Langenbacher I. S. Conteh Delegierter für den Migrationsdialog, Amtierender Generaldirektor Botschafter des Aussenministeriums

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