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AS 2006 2793

Abkommen vom 11. Juni 2002 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Abkommen vom 11. Juni 2002 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

SR 0.672.933.41; AS 2004 5179

Änderung des Abkommens Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 12./31. Mai 2006 In Kraft getreten am 21. Mai 2006 mit Wirkung ab 1. Januar 2005

Originaltext

Art. 11 Abs. 3 Bst. e

3. Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz 2 gilt folgendes:

e) Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und für ein Darlehen jeder Art gezahlt werden, das einem Unternehmen dieses Staates von einer Bank des anderen Vertragsstaates gewährt wird, können nur in diesem anderen Staat besteuert werden.

2006-1680 2793

Doppelbesteuerung. Abkommen mit Estland AS 2006

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