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AS 2006 5275

Verordnung des VBS über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS

Verordnung des VBS über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS (Funktionsbewertungsverordnung VBS)

Änderung vom 13. Dezember 2006

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), verordnet:

I Die Funktionsbewertungsverordnung VBS vom 21. Juni 20051 wird wie folgt geän- dert:

Art. 1 Abs. 2

2 Die Funktionsbewertungen sind in den Anhängen 1–11 aufgeführt.

II Die Anhänge 3 und 5 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage. Die Verordnung erhält einen zusätzlichen Anhang 11 gemäss Beilage.

III Diese Änderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

13. Dezember 2006 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Samuel Schmid

1 SR 172.220.111.343.1

2006-2054 5275

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2006

Anhang 3 (Art. 1)

Berufsmilitär

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Berufsoffizier/in 15

Berufsoffiziersanwärter mit eidgenössischer oder kantonaler Maturität während des Bachelor-Studienganges an der Militär- akademie an der ETH Zürich (MILAK) oder mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer während der Grund- ausbildung zum Berufsoffizier an der Militärschule 1.

2 Berufsoffizier/in 18

Berufsoffiziersanwärter mit abgeschlossener Hochschul- oder Fach- hochschulausbildung während des Diplomlehrgangs an der Militär- akademie an der ETH Zürich (MILAK).

3 Berufsoffizier/in 22

Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang) oder erfolg- reich abgeschlossener Militärschule 1, die als Einheits-Berufs- offiziere (Einh BO) in Schulen und Kursen, als Klassenlehrer in Kader- und Fachschulen oder als Musik-Berufsoffiziere eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 1)

4 Berufsoffizier/in 24

Musik-Berufsoffiziere, die als Chefs Musikbetrieb/-ausbildung eingesetzt sind.

5 Berufsoffizier/in 26

Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang) oder erfolg- reich abgeschlossener Militärschule 2, die als Einh BO in Schulen und Kursen oder als Klassenlehrer in Kader- und Fachschulen oder gleichwertigen Funktionen in der ganzen Breite ihres Ausbildungs- Spektrums vielseitig und breit eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 2)

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2006

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

6 Berufsoffizier/in 27

Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang) oder erfolg- reich abgeschlossener Militärschule 2, die den Zusatzausbildungs- lehrgang I (ZAL I) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul- kommandant Stellvertreter (Schul Kdt Stv), Klassenlehrer im Kommando Höhere Kaderausbildung der Armee (HKA) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3)

7 Berufsoffizier/in 28

Berufsoffiziere, die in der Regel die Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang) und den Zusatz- ausbildungslehrgang II (ZAL II) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schulkommandant einer Kleinschule oder in einer gleichwer- tigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3+)

8 Berufsoffizier/in 29

Berufsoffiziere, die in der Regel die Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang) und den ZAL II erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul Kdt, Verteidigungs- attachés oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 4)

9 Berufsoffizier/in 30

Berufsoffiziere, die in der Regel die Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang) und den ZAL II erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Kdt Lehrverband (LVb) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 5)

10 Berufsoffizier/in 31

Berufsoffiziere, die in der Regel die Grundausbildung an der MILAK (Bachelor-Studiengang, Diplomlehrgang) und den ZAL II erfolgreich abgeschlossen haben und als Vizedirektor MILAK, Kdt der Kompetenzzentren SWISSINT und ABC, Kdt Berufsunteroffi- ziersschule oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 5)

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2006

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

11 Berufsunteroffizier/in 13

Berufsunteroffiziersanwärter mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer oder gleichwertiger Ausbildung, die den Grad eines Unteroffiziers bekleiden, während der Grundausbil- dung zum Berufsunteroffizier.

12 Berufsunteroffizier/in 15

Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbil- dung an der Berufsunteroffiziersschule der Armee, die als Fachaus- bilder in Schulen, Lehrgängen und Kursen oder in einer gleichwer- tigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 1).

13 Berufsunteroffizier/in 19

Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbil- dung, die in der ganzen Breite ihres Ausbildungs-Spektrums vielsei- tig als Fachausbilder oder als Armeefahrlehrer, Chef Dienste/VT, Leiter LG Organisation HKA oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 2)

14 Berufsunteroffizier/in 20

Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbil- dung, die eine Funktion mit erhöhter Fach- und Ausbildungsverant- wortung ausüben. (Einsatzgruppe 2+)

15 Berufsunteroffizier/in 21

Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Zusatzausbil- dung I (ZAL I), die als Chef Fachbereich, Klassenlehrer in Kader- schulen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3).

16 Berufsunteroffizier/in 22

Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossenem ZAL II, die als Klassenlehrer an der Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA), als Fhr Geh von Schul Kdt, Chef Fachausbildung oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 4)

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2006

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

17 Berufsunteroffizier/in 23

Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossenem ZAL II, die als Fhr Geh Stufe V, TSK, LBA, HKA, Ausbildungschef, Kdt LVb oder als Lehrgangsleiter an der BUSA eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 5)

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2006

Anhang 5 (Art. 1)

Fliegendes Personal der Luftwaffe

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Berufsmilitärpilot/in 15

Berufsmilitärpilotenanwärter während der Grundausbildung als Berufsmilitärpilot.

2 Berufsmilitärpilot/in 24

Berufsmilitärpiloten, die als Pilot, Fluglehrer oder in einer gleich- wertigen Funktion eingesetzt sind.

3 Berufsmilitärpilot/in 25

Berufsmilitärpiloten mit erhöhter Führungsverantwortung, die als Staffelkommandant oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

4 Berufsmilitärpilot/in 26

Berufsmilitärpiloten mit höherer Führungsverantwortung oder selb- ständiger Fachverantwortung, die als Geschwaderkommandanten, Chef Fachdienst oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

5 Berufsmilitärpilot/in 27

Berufsmilitärpiloten mit höherer Führungsverantwortung und erwei- terten Kompetenzen, die als Lehrgangskommandant Pilotenauswahl/ fliegerische Grundausbildung, Kdt Lufttransportdienst des Bundes oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

6 Berufsmilitärpilot/in 28

Berufsmilitärpiloten mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung und erweiterten Kompetenzen, die als Chef Berufsfliegerkorps Luftwaffe, Chef Luftverteidigung, Chef Luftauf- klärung, Chef Lufttransport oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

7 Berufsmilitärpilot/in 29

Berufsmilitärpiloten mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung und erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als Kommandant Pilotenschule Luftwaffe, Chef ATM, Chef PPV oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2006

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

8 Berufsbordoperateur/in 19

Berufsbordoperateur, die als Berufsbordoperateure, Berufs-FLIR- Operateure oder als Berufsbordfotografen eingesetzt sind.

9 Berufsbordoperateur/in 20

Berufsbordoperateure, Berufs-FLIR-Operateure oder Berufsbord- fotografen, deren Obliegenheiten besonders hohe Anforderungen stellen.

10 Berufsbordoperateur/in 22

Berufsbordoperateure, Berufs-FLIR-Operateure oder Berufsbord- fotografen, die selbständig im Rahmen der Luftwaffe besonders schwierige Tätigkeiten ausüben.

11 Berufsbordoperateur/in 26

Berufsbordoperateure mit erhöhter Fachverantwortung, die als Chef eines Fachdienstes oder einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2006

Anhang 11 (Art. 1)

Berufssoldat/in

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Fachberufsoffizier/in 10

Fachberufsoffiziersanwärter mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer während der Grundausbildung zum Angehörigen der Aufklärungs- und Grenadierformation der Armee sowie der Militärpolizei.

2 Fachberufsoffizier/in 17

Fachberufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbil- dung der Aufklärungs- und Grenadierformation der Armee, die als Zfhr in der Aufklärungs- und Grenadierformation der Armee einge- setzt sind.

3 Fachberufsoffizier/in 18

Fachberufsoffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer und einer Sicherheitsausbildung, die als Mob MP Zfhr eingesetzt sind.

4 Fachberufsoffizier/in 19

Fachberufsoffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer und einer Sicherheitsausbildung und einer Zusatzausbildung im Bereich Personenschutz, die als Zfhr MPSD eingesetzt sind.

5 Fachberufsoffizier/in 20

Fachberufsoffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer und einer Sicherheitsausbildung sowie erweiter- ten Kenntnissen entweder in den Bereichen Sicherheit, Polizei oder Kampfmittelbeseitigung, die als Stv Kdt Mob Kp, MP Ei Of/Stv Chef Einsatz, Zfhr MP SoA Det oder Chef KAMIBES Det einge- setzt sind.

6 Fachberufsoffizier/in 21

Fachberufsoffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer und einer Sicherheitsausbildung sowie erweiter- ten Kenntnissen, die als Einsatz Of oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2006

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

7 Fachberufsoffizier/in 22

Fachberufsoffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer und einer Sicherheitsausbildung sowie erweiter- ten Kenntnissen, die als Stv Kdt/Chef Einsatz, SDMP Of, Einsatz Of EOD/PSO oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

8 Fachberufsoffizier/in 23

Fachberufsoffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer und einer Sicherheitsausbildung sowie erweiter- ten Kenntnissen, die als Chef Ausbildung KAMIR oder Chef Perso- nal Einsatz Planung und Personelles der Truppe eingesetzt sind.

9 Fachberufsoffizier/in 24

Fachberufsoffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer und einer Polizeiausbildung oder einer Spezial- ausbildung im Bereich Minenräumung, EOD oder PSO, die als Kp Kdt, Chef Mil Kripo, Kdt MPSD, Det Kdt oder Chef EOD/PSO eingesetzt sind.

10 Fachberufsunteroffizier/in 10

Fachberufsunteroffiziersanwärter mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer während der Grundausbildung zum Angehörigen der Aufklärungs- und Grenadierformation der Armee sowie der Militärpolizei.

11 Fachberufsunteroffizier/in 13

Fachberufsunteroffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von min- destens dreijähriger Dauer und einer Sicherheitsausbildung, die als Mob MP Truppführer eingesetzt sind.

12 Fachberufsunteroffizier/in 14

Fachberufsunteroffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von min- destens dreijähriger Dauer und einer Sicherheitsausbildung oder erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung als Angehöriger der Aufklärungs- und Grenadierformation der Armee, die als Stv Mob MP Grfhr, Ausbildungsunterstützer in den Lehrverbänden, Grfhr in der Aufklärungs- und Grenadierformation der Armee oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2006

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

13 Fachberufsunteroffizier/in 15

Fachberufsunteroffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von min- destens dreijähriger Dauer und einer Polizeiausbildung, die als MP Uof, Spezialist MPSD oder in einer gleichwertigen Funktion einge- setzt sind.

14 Fachberufsunteroffizier/in 16

Fachberufsunteroffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von min- destens dreijähriger Dauer und einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung, die als MP Po Chef Stv, Mob MP Grfhr, Spez MP SoA Det oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

15 Fachberufsunteroffizier/in 17

Fachberufsunteroffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von min- destens dreijähriger Dauer und einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung (Personenschutz, KAMIBES) sowie erweiterten Kenntnissen, die als Stv Mob MP Zfhr, Grfhr MPSD, KAMIBES- Spezialist, Ausbildungsunterstützer in den Lehrverbänden (SVEB 1) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

16 Fachberufsunteroffizier/in 18

Fachberufsunteroffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von min- destens dreijähriger Dauer und einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung (Intervention, KAMIBES) sowie erweiterten Kenntnissen, die als Einsatz Uof, MP Postenchef, Grfhr MP SoA Det, KAMIBES-Experte oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

17 Fachberufsunteroffizier/in 19

Fachberufsunteroffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von min- destens dreijähriger Dauer und einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung, die als Chef Fachbereich, Chef FUM/Fhr Geh Kdt oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

18 Fachberufsunteroffizier/in 21

Fachberufsunteroffiziere mit abgeschlossener Berufslehre von min- destens dreijähriger Dauer und einer Polizeiausbildung sowie krimi- nalpolizeilichen Kenntnissen, die als Mil Kripo Uof eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2006

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

19 Berufssoldaten/in 10

Berufssoldatenanwärter mit abgeschlossener Berufslehre von min- destens dreijähriger Dauer während der Grundausbildung zum Angehörigen der Aufklärungs- und Grenadierformation der Armee sowie der Militärpolizei.

20 Berufssoldaten/in 12

Berufssoldaten mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreiähriger Dauer und einer Sicherheitsausbildung, die als Mob MP Sdt eingesetzt sind.

21 Berufssoldaten/in 13

Berufssoldaten mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer und erweiterten Kenntnissen, die als Material- oder Munitionsspezialist eingesetzt sind.

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