AS 2007 299
Verordnung des BVET (1/06) über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest
Verordnung des BVET (1/06) über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest
Änderung vom 18. Januar 2007
Das Bundesamt für Veterinärwesen verordnet:
I Die Verordnung des BVET (1/06) vom 16. März 20061 über vorübergehende Mass- nahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz
3 Aus den Gebieten Kroatiens, in denen die zuständigen Behörden eine zur Ent-
scheidung 2006/115/EG2 der Europäischen Kommission äquivalente Schutzmass- nahme verfügt haben, ist zusätzlich die Ein- und Durchfuhr folgender Tiere und Tierprodukte verboten:
II Anhang 2 wird wie folgt geändert: Streichen von Rumänien
III Diese Änderung tritt am 30. Januar 2007 in Kraft.
18. Januar 2007 Bundesamt für Veterinärwesen: Hans Wyss