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AS 2007 3363

Verordnung über die vollständige Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und der Verordung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen

Verordnung über die vollständige Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und der Verordung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen

vom 27. Juni 2007

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 15 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20061 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen, verordnet:

Einziger Artikel

1 Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorien-

tierte Bürgschaftsorganisationen tritt mit Ausnahme der Artikel 1–12, die seit dem 15. März 2007 in Kraft sind, am 15. Juli 2007 vollständig in Kraft.

2 Die Verordnung vom 28. Februar 20072 über die Finanzhilfen an gewerbeorien-

tierte Bürgschaftsorganisationen tritt mit Ausnahme der Artikel 1, 2 und 10, die seit dem 15. März 2007 in Kraft sind, am 15. Juli 2007 vollständig in Kraft.

27. Juni 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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