AS 2007 4323
Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten vier Studienjahre an der medizinischen Fakultät der Universität Zürich
Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten vier Studienjahre an der medizinischen Fakultät der Universität Zürich
Änderung vom 30. August 2007
Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet:
I Die Verordnung des EDI vom 17. Oktober 20051 über die Erprobung eines besonde- ren Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten vier Studienjahre an der medi- zinischen Fakultät der Universität Zürich wird wie folgt geändert:
Art. 9 Kreditpunktesystem Die Leistungen der Studierenden werden mit einem Kreditpunktesystem bewertet, das dem Europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) entspricht. Der Wert der Kredit- punkte und die Leistungsbeurteilung sind gesamtschweizerisch abgestimmt.
Art. 18 Abs. 4
4 Studierende, die die Leistungskontrollen nach dieser Verordnung im Jahr
2005/2006 oder 2006/2007 absolvieren, werden in Abweichung von Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung selbst dann zu den Leistungskontrollen des vierten Studienjahres zugelassen, wenn sie im dritten Studienjahr keine 60 Kreditpunkte erworben haben.
II Diese Änderung tritt am 1. September 2007 in Kraft.
30. August 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin
1 SR 811.112.243
2007-1692 4323
Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die AS 2007 ersten vier Studienjahre an der medizinischen Fakultät der Universität Zürich