AS 2008 2309
Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den SACU-Staaten sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und den SACU-Staaten
Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den SACU-Staaten sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und den SACU-Staaten
vom 12. März 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 10. Januar 20072 zur Aussenwirtschaftspolitik 2006 enthaltene Botschaft, beschliesst:
Art. 1
1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
a. das Freihandelsabkommen vom 1. Juli 2006 zwischen den EFTA-Staaten und den SACU-Staaten; b. das Landwirtschaftsabkommen vom 1. Juli 2006 zwischen der Schweiz und den SACU-Staaten.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 8. März 2007 Ständerat, 12. März 2007 Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Präsident: Peter Bieri Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz