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AS 2008 2539

Briefwechsel zwischen der Schweiz und Japan über die Teilung eingezogener Vermögenswerte und das Gegenrecht

Briefwechsel vom 22. April 2008 zwischen der Schweiz und Japan über die Teilung eingezogener Vermögenswerte und das Gegenrecht

In Kraft getreten am 22. April 2008

Übersetzung1

Schweizerische Eidgenossenschaft Bern, den 22. April 2008 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für Völkerrecht DV

3003 Bern

Ihre Exzellenz Herr Nobuyasu Abe Botschafter von Japan in der Schweiz Bern

Exzellenz, Ich habe die Ehre, den Empfang der von heute datierenden Note Ihrer Exzellenz zu bestätigen, welche lautet wie folgt: «Ich habe die Ehre, mich auf die kürzlichen Gespräche zwischen Vertretern der Regierungen von Japan und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Teilung von im Kanton Zürich eingezogenen Vermögenswerten zwischen den beiden Regierungen im Geldwäschereifall Susumu Kajiyama zu beziehen, und schlage namens der Regierung von Japan folgende Abmachung vor:

1. Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird der Regierung

von Japan 28 979 738.88 Franken, welche rund 50 % der erwähnten Vermö- genswerte darstellen, innert eines Monats nach Inkrafttreten der vorliegen- den Abmachung überweisen.

2. Jede Regierung wird die in ihrem Land eingezogenen Vermögenswerte mit

der anderen Regierung auf der Grundlage des Gegenrechts und in Überein- stimmung mit ihrem Recht teilen, wenn eine mit dem erwähnten Fall ver- gleichbare strafbare Handlung vorliegt. Weiter habe ich die Ehre, vorzuschlagen, dass diese Note und die Antwortnote Ihrer Exzellenz, welche diese Abmachung namens der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestätigt, eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen darstellt, welche am Datum der Antwortnote Ihrer Exzellenz in Kraft treten wird.»

SR 0.955.146.31

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

2008-1209 2539

Teilung eingezogener Vermögenswerte und Gegenrecht. AS 2008 Briefwechsel mit Japan

Ich habe weiter die Ehre, namens der Regierung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft die vorgenannte Abmachung zu bestätigen und stimme überein, dass die Note Ihrer Exzellenz und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen darstellt, welche am Datum dieser Antwortnote in Kraft tritt.

Ich benutze auch diesen Anlass, um Ihre Exzellenz meiner ausgezeichneten Hoch- achtung zu versichern.

Botschafter Paul Seger Direktor

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