AS 2009 1713
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Algerien
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Algerien
vom 7. März 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20062, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 3. Juni 20063 unterzeichnete Abkommen mit der Demokratischen Volks-
republik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 4. Dezember 2006 Nationalrat, 7. März 2007 Der Präsident: Peter Bieri Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker