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AS 2009 4589

Notenaustausch vom 28. März 2008 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 zur Schaffung von RABIT (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Notenaustausch vom 28. März 2008 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 zur Schaffung von RABIT (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Von der Bundesversammlung genehmigt am 3. Oktober 20081 In Kraft getreten am 30. Januar 2009

Übersetzung2

Mission der Schweiz Brüssel, den 28. März 2008 bei der Europäischen Union

Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union Justiz und Inneres Brüssel

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union bezeugt dem Generalsekreta- riat des Rates der Europäischen Union ihre Hochachtung und bestätigt ihm den Empfang der Notifikation des Rates vom 4. Juli 2007, die gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwick- lung des Schengen-Besitzstands (nachstehend Schengen-Assoziierungsabkommen), unterzeichnet am 26. Oktober 20043 in Luxemburg, erstellt worden ist. Die Notifika- tion hat folgenden Wortlaut: «In Anwendung von Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz und Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens, das die Schweiz an den Schengen-Besitzstand assoziiert, wird der Schweiz hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert: – Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenz- sicherungszwecke und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten (LA + S).

SR 0.362.380.019 1 AS 2009 4583

2 Übersetzung des englischen Originaltextes.

3 SR 0.362.31

2007-2954 4589

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der AS 2009 Verordnung (EG) Nr. 863/2007 zur Schaffung von RABIT.

Dokument des Rates: PE-CONS 3616/07 FRONT 52 COMIX 424 CODEC

431 + REV 1 (ga) 10087/07 CODEC 598 FRONT 59 COMIX 503 + COR 1

+ ADD 1 + ADD 2 + ADD 2 COR 1 (ga) Datum der Verabschiedung: 12.06.20074».

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a zweiter Satz des Schengen-Assoziierungs- abkommens und unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraus- setzungen der Schweiz informiert die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass die Schweiz den Inhalt des Rechtsakts, welcher der Notifikation des Rates beigelegt und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert und in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umset- zen wird. Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Schengen-Assoziierungsabkommens wird die Schweiz den Rat der Europäischen Union unverzüglich über die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Voraussetzungen unterrichten. Nach Artikel 7 Absatz 3 des Schengen-Assoziierungsabkommens begründen die Notifikation des Rates vom 4. Juli 2007 und diese Antwortnote Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft; sie bilden somit ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft. Dieses Abkommen wird zum Zeitpunkt der Unterrichtung des Rates durch die Schweiz über die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Kraft treten. Es kann unter den in den Artikeln 7 und 17 des Schengen-Assoziierungs- abkommens aufgeführten Bedingungen gekündigt werden. Eine Kopie dieser Note wird der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Generalsekretariat, SG.A.3, Brüssel, übermittelt.

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union benützt diese Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

4 Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

11. Juli 2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten, ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 30.

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