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AS 2010 1527

Notenaustausch vom 31. März 2010 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 265/2010 zur Änderung des Schengener Durchführungsübereinkommens und des Schengener Grenzkodex in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Notenaustausch vom 31. März 2010 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 265/2010 zur Änderung des Schengener Durchführungsübereinkommens und des Schengener Grenzkodex in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

In Kraft getreten am 31. März 2010

Übersetzung1

Mission der Schweiz Brüssel, den 31. März 2010 bei der Europäischen Union

Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union Generaldirektion H Justiz und Inneres Brüssel

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekreta- riat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, mit Bezug auf die Notifikation des Rates vom 25. März 2010, die erstellt worden ist gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (nachfolgend: Schengen-Assoziie- rungsabkommen), das am 26. Oktober 20042 in Luxemburg unterzeichnet worden ist, den Empfang dieser Notifikation zu bestätigen. Letztere hat folgenden Inhalt:

«In Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens, welches die Schweiz an den Schengen- Besitzstand assoziiert, wird der Schweiz hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert:

SR 0.362.380.029

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

2 SR 0.362.31

2010-0662 1527

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. AS 2010 Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 265/2010

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Per- sonen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt Dokument des Rates: PE-CONS 5/10 VISA 46 COMIX 205 CODEC 108 Datum der Annahme: 25. März 2010»3

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a zweiter Satz des Schengen-Assoziie- rungsabkommens informiert die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass die Schweiz den Antwortnote ist, akzeptiert und in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird. Gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Schengen-Assoziierungsabkommens begründen die Notifikation des Rates vom 25. März 2010 und diese Antwortnote Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und bilden somit ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Dieses Abkommen tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft. Gekündigt werden kann das Abkommen unter den Bedingungen, die in den Artikeln 7 und 17 des Schengen-Assoziierungsabkommens aufgeführt sind. Eine Kopie dieser Note wird der Europäischen Kommission, Generalsekretariat, SG.A.3, Brüssel, übermittelt.

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

3 Verordnung (EU) Nr. 265/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

25. März 2010 zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Überein- kommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt, ABl. L 85 vom 31.3.2010, S. 1.

Notenaustausch vom 31. März 2010 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 265/2010 zur Änderung des Schengener Durchführungsübereinkommens und des Schengener Grenzkodex in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) | Lexipedia | Lexipedia