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AS 2010 3497

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zur Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2007–2013

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zur Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2007–2013

vom 12. Juni 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. September 20072 sowie der Zusatzbotschaft des Bundesrates vom 26. November 20083, beschliesst:

Art. 1

1 Das Abkommen vom 11. Oktober 20074 zwischen der Schweizerischen Eidge-

nossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Abkommen zu ratifizieren.

3 Der Bundesrat wird ermächtigt, die im Anhang I des Abkommens vorgenommenen

Änderungen abzuschliessen.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Zif- fer 3 der Bundesverfassung.

Ständerat, 12. Juni 2009 Nationalrat, 12. Juni 2009 Der Präsident: Alain Berset Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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