AS 2010 3875
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung)
Änderung vom 18. August 2010
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19931 wird wie folgt geändert:
Ingress zweites Lemma und die Artikel 14 Absatz 1 und 15 Absatz 2 des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 20062 (RHG),
Art. 2 Erhebungsorgane Erhebungsorgane sind das Bundesamt für Statistik (BFS) als zentrale Statistikstelle und die im Anhang aufgeführten Verwaltungseinheiten und Institutionen.
Art. 13a Stichprobenregister
1 Für die Durchführung von Stichprobenerhebungen führt das BFS ein Stichproben-
register.
2 Das Stichprobenregister enthält:
a. die Daten nach Artikel 16 Absatz 1 RHG ohne Personenbezeichnungen und Adressen sowie die Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister; b. die Daten des Adressverzeichnisses nach Artikel 16 Absatz 3 RHG; c. die Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz.
Art. 13b Bearbeitungsreglement Das BFS erlässt ein Reglement über die interne Bearbeitung von Daten des Stich- probenregisters.
2010-0022 3875
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
Art. 13c Weitergabe von Stichproben 1 Der Inhalt des Stichprobenregisters darf nicht gesamthaft Dritten weitergegeben werden.
2 Aus dem Stichprobenregister dürfen die für die Befragung notwendigen Daten von
Personen oder Haushalten nur weitergegeben werden für: a. Erhebungen, die Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind; b. Erhebungen, die der Bundesrat im Einzelfall anordnet; c. Forschungsvorhaben, die von Verwaltungseinheiten der zentralen Bundes- verwaltung nach dem Anhang der Regierungs- und Verwaltungsorganisa- tionsverordnung vom 25. November 19983 sowie von eidgenössischen For- schungsstellen durchgeführt werden und die von nationaler Bedeutung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG sind; d. regelmässige Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds finanziert und als Forschungsvorhaben von nationaler Bedeutung nach Arti- kel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG beurteilt werden; e. internationale Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds mitfinanziert werden. 3 Telefonnummern von Personen, die nicht in einem öffentlichen Telefonverzeichnis eingetragen sind, dürfen nur den Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwal- tung weitergegeben werden für Erhebungen, die in enger Zusammenarbeit mit dem BFS durchgeführt werden und: a. Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind; oder b. im Einzelfall vom Bundesrat angeordnet werden.
Art. 13d Kundendaten der Festnetztelefonie Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz (Kundendaten) sind: a. Name und Vorname oder Firma; b. Adresse; c. Rufnummer; d. gegebenenfalls Korrespondenzsprache.
Art. 13e Lieferung der Kundendaten
1 Die Grundversorgungskonzessionärin liefert dem BFS die Kundendaten des
Dienstes zur Standortidentifikation bei Notrufen in unveränderter Form.
2 Das BFS kann mit den Anbieterinnen von öffentlichen Telefondiensten (Anbiete-
rinnen) vereinbaren, dass sie ihm die Korrespondenzsprache direkt liefern.
3 SR 172.010.1
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
3 Es prüft, ob die gelieferten Daten vollständig und aktuell sind.
4 Es meldet festgestellte Mängel der betreffenden Anbieterin. Diese liefert ihm
direkt die korrekten Daten innert fünf Werktagen.
Art. 13f Termine und Form der Lieferungen
1 Die Kundendaten sind dem BFS vierteljährlich innert fünf Werktagen nach dem
letzten Samstag der Monate März, Juni, September und Dezember zu liefern. 2 Sie sind über ein elektronisches Netzwerk in verschlüsselter und gesicherter Form zu übermitteln.
3 Ändern die Datenformate der Lieferungen an die Grundversorgungskonzessio-
närin, so informieren die Anbieterinnen unverzüglich das BFS.
Art. 13g Entschädigung für Datenlieferungen
1 Das BFS entschädigt die Grundversorgungskonzessionärin für die tatsächlichen
Kosten der Datenlieferungen, höchstens jedoch mit 8000 Franken pro Jahr. 2 Es entschädigt eine Anbieterin für die tatsächlichen Kosten der Lieferungen der Korrespondenzsprache, höchstens jedoch mit 2000 Franken pro Jahr.
II Der Anhang wird gemäss Beilage geändert.
III Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.
18. August 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
Anhang (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 und 3 Abs. 3)
Liste der statistischen Erhebungen
2. Statistik der Geburten
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Hebammen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen, kantonale Aufsichts- behörden im Zivilstandswesen Besondere Bestimmungen: 1. Die Meldung der Ursachen einer Totgeburt erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt oder der Ärztin bzw. von der Hebamme direkt an das Bundes- amt für Statistik.
2. Rückfragen von Statistikstellen,
Forschenden oder Forschungsstel- len kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt oder die zuständige Ärztin weiter- leiten. Für medizinische For- schungen dürfen die Erhebungs- papiere der Totgeborenen in Abweichung zu Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
4. Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und
gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Auf- sichtsbehörden im Zivilstandswesen Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
5. Statistik der Adoptionen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Auf- sichtsbehörden im Zivilstandswesen Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
6. Statistik der Heiraten
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen, kantonale Aufsichts- behörden im Zivilstandswesen Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
7. Statistik der eingetragenen Partnerschaften
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen kantonale Aufsichts- behörden im Zivilstandswesen Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Gerichte, Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen, Gerichte, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstands- wesen Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
9. Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener
Partnerschaften
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen, kantonale Aufsichts- behörden im Zivilstandswesen, Gerichte Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schwei- zerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Politische Direktion des Eidgenössi- schen Departements für auswärtige Angelegenheiten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil- standswesen und andere Bundesstel- len, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen Besondere Bestimmungen: 1. Die Meldung der Todesursachen erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt oder der Ärztin direkt an das BFS.
2. Stehen Todesfälle im Zusammen-
hang mit einer übertragbaren Krankheit, die gemäss Melde- Verordnung vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1) der Auskunfts- oder Meldepflicht unterstellt ist, so gibt das BFS in Abweichung zu Artikel 8 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die zur Erfül- lung seiner Aufgaben notwendigen Angaben weiter. Das BAG darf die Personendaten nicht weiterge- ben. Es vernichtet sie nach Abschluss der Abklärungen.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
3. Für die medizinische Forschung
dürfen die Erhebungspapiere in Abweichung zu Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.
4. Rückfragen von Statistikstellen,
Forschenden oder Forschungsstel- len kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt bzw. die zuständige Ärztin weiter- leiten.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
12. Statistik der soziodemografischen Biografien
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Zusammenführen der anonymisierten Personendaten der eidgenössischen Volkszählungen und der Zivilstands- ereignisse gemäss den Erhebungen der natürlichen Bevölkerungsbewe- gung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Sekundärauswertung Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich bzw. alle 10 Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemo- grafische und ökonomische Merk- male zur Bestimmung der Lebens- lage der Zielperson und Haushalts- mitglieder Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Haushalten, einschliesslich einer Stichprobe von Personen aus dem Zentralen Migrationsinformations- system (ZEMIS), telefonische Befragung Befragte: Personen in Privathaushalten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Die Personen werden in vier aufein- anderfolgenden Interviews befragt; die Wiederverwendung von Perso- nenbezeichnungen und Antworten aus den vorausgehenden Interviews ist erlaubt.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
Ziff. 16
Aufgehoben
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemo- grafische und ökonomische Merk- male zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder, AHV/ IV-pflichtige Einkommen, AHV/ IV-Renten und andere Leistungen der Sozialversicherungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Verknüpfung von Informationen aus folgenden Datenquellen: Schweize- rische Arbeitskräfteerhebung, Register der Sozialversicherungen Befragte: Personen in Privathaushalten (Befra- gung), Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Staatssekretariat für Wirt- schaft (Registererhebung) Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, ZAS, Staatssek- retariat für Wirtschaft Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
18. Beschäftigungsstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Arbeitszeit, Vollzeitäquivalente (VZÄ), Geschlecht, Anzahl Grenz- gänger/innen, Beschäftigungslage und Beschäftigungsaussichten, Anzahl offene Stellen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Arbeitsstätten und Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Bei einer finanziellen Beteiligung der Kantone wird die Stichprobe für die Ermittlung von kantonalen Ergebnissen aufgestockt.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und
Unternehmensregisters (BUR)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquiva- lente (VZÄ), Geschlecht und Natio- nalität; Anzahl Lernende; Anzahl Grenzgänger/innen; Art der wirt- schaftlichen Tätigkeit; Auslandver- flechtung, Aussenhandel; Rechts- form, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unter- nehmen oder Arbeitsstätten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Neu entstandene Unternehmen vierteljährlich, weitere Erhebungen bei Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesstellen, kantonale Amtsstel- len, Gemeinden, Verbände
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 8 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmens- register (SR 431.903) werden die notwendigen Angaben zur Nachfüh- rung des Betriebs- und Unterneh- mensregisters verwendet. In Abwei- chung von Artikel 9 der genannten Verordnung dürfen die den Unter- nehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeord- neten Wirtschaftszweige (NOGA- Code) sowie der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unterneh- mens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschafts- arten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung veröffentlicht werden.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
23. Betriebszählung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Strukturmerkmale von Unternehmen und Arbeitsstätten (Beschäftigte, Art der wirtschaftlichen Aktivität, Standort, Auslandverflechtung, Rechtsform) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Arbeitsstätten und Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors mit Ausnahme der Landwirtschaft Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: 30. September 2011 Periodizität: Alle drei bis vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Amtsstellen, Gemeinden (obligatorisch) Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 9 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmens- register (SR 431.903) dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeord- neten Wirtschaftszweige (NOGA- Code) sowie der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unterneh- mens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschafts- arten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung veröffentlicht werden.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
34. Haushaltsbudgeterhebung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Einnahmen und Ausgaben von Privathaushalten, Mengenverbrauch von ausgewählten Gütern, Struktur- daten von Haushalten und Personen, Konsum- und Sparverhalten, Sonder- themen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, schriftliche und telefonische Befragung Befragte: Privathaushalte Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen
(Statistics on Income and Living Conditions, SILC)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Einkommen und Vermögen von Privathaushalten und ihren Mitglie- dern, Indikatoren zu den Lebens- bedingungen, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung, andere sozio- demografische und sozioökono- mische Merkmale zur Bewertung der Situation der Haushalte und ihrer Mitglieder, Sonderthemen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, telefonische Befragung, persönliche Befragung, schriftliche Ergänzungsbefragung, Datenerhebung aus Steuer- und Sozialversicherungsregistern Befragte: Personen in Privathaushalten (Befra- gung), kantonale und kommunale Steuerbehörden (Registererhebung) und ZAS (Registererhebung) Auskunftspflicht: Freiwillig für Personen in Privat- haushalten (Befragung) Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Befragungsinstitute, kanto- nale und kommunale Steuerbehörden und ZAS Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus dem Vorjahr wieder- verwendet werden.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
46. Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Neue Fahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eidgenössisches Fahrzeughalter- register des Bundesamts für Strassen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich und jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
47. Strassenfahrzeugbestand
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Am 30. September immatrikulierte Strassenfahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eidgenössisches Fahrzeughalter- register des Bundesamts für Strassen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: –
3898
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
53. Statistik des öffentlichen Verkehrs
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Energieverbrauch, Infrastruktur, Arbeitskräfte, Finanzen, Beförde- rungsmittel, Fahrleistungen, Ver- kehrsaufkommen und Verkehrsleis- tungen. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: 1. Inhaber von Eisenbahn-, Strassen- transport- und Schifffahrtsunter- nehmen mit eidgenössischen Kon- zessionen oder Bewilligungen (Personenbeförderungskonzes- sion, Infrastrukturenkonzession, Netzzugangsbewilligung) für: – die Personenbeförderung, – den Gütertransport, – den Betrieb von Eisenbahn- infrastrukturen
2. aufgrund eines Staatsvertrages
oder im Grenzverkehr in der Schweiz operierende Eisenbahn-, Strassentransport- und Schiff- fahrtsunternehmen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Eisenbahnen: quartalsweise, jährlich, 5-jährlich, andere Verkehrsmittel: jährlich, 5-jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Verkehr Besondere Bestimmungen: –
3899
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
57. Neurentenstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Meldungen über Renten- und Kapitalbezüge der 2. und 3. Säule sowie Meldungen über Renten- bezüge der 1. Säule Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und ZAS Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: ESTV, BSV, ZAS Besondere Bestimmungen: –
3900
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Betriebe nach Rechtsformen, verfüg- bare Plätze; Anzahl und Struktur der Angestellten und der Klient/innen als Gesamtheit; Angaben zu den einzel- nen Angestellten und Klient/innen Für die Betriebe, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen: Kostenträgerrechnung, Erträge (KVG und nicht KVG), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuch- haltung Für die Betriebe, die keine KVG- Leistungen in Rechnung stellen: Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizit- deckung und Anlagebuchhaltung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Alters- und Pflegeheime, Institutionen zur stationären Betreuung von Behinderten und Suchtkranken, Betriebe zur Behandlung von Personen mit psychosozialen Problemen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone
3901
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neu- gründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) erhobenen Daten werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 zur Verfügung gestellt und durch das BAG auf Stufe Leistungs- erbringer veröffentlicht (Art. 31 der V vom 27. Juni 1995 über die Kran- kenversicherung, KVV, SR 832.102).
3902
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
59. Krankenhausstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungs- möglichkeiten, Betten, Pflegetage und Austritte; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestell- ten, zu Struktur und Honoraren des externen Personals für medizinische Leistungen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuch- haltung, Betriebsergebnis, Defizit- deckung und Anlagebuchhaltung, Kostenträgerrechnung und Erlös- trägerrechnung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser, Geburtshäuser Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neu- gründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG-Leistun- gen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG erhobenen Daten werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressa- ten nach Artikel 22a Absatz 3 zur Verfügung gestellt und durch das BAG auf Stufe Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV).
3903
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Organisationen und Betriebe nach Rechtsformen, Angebot und Tätig- keitsgebiet; Anzahl und Struktur der Beschäftigten und der Klient/innen; Betriebsrechnung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Organisationen, Betriebe und selbst- ständigerwerbende Leistungserbrin- ger, welche Hilfe und Pflege zuhause anbieten (SPITEX) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Muta- tionen von Organisationen und Betrieben sowie der selbstständig- erwerbenden Leistungserbringer. Ab der Erhebung 2011 (die Daten des Jahres 2010 betreffend) werden zusätzlich Selbstständigerwerbende befragt, die Leistungen erbringen, welche unter Artikel 7 der Kranken- pflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV, SR 832.112.31) fallen und die min- destens 50 % der Leistungen (Stun- den) bei den Kundinnen und Kunden «zuhause» erbringen. Ab der Erhe- bung 2012 (Daten des Jahres 2011) werden im Zuge der Neuordnung der Pflegefinanzierung die Leistungsda- ten nach Leistungsart und verrechne- ten Stunden und Tagen ausgewiesen. Die Erträge werden nach Finanzie- rungsträgern ausgewiesen.
3904
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes stationär behandelter Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser, Geburtshäuser Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neu- gründungen und Aufhebungen von Betrieben. Die Diagnosen und ver- wandte Gesundheitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die diagnosti- schen und operativen Eingriffe nach dem Code der CHOP, der adaptierten schweizerischen Ausgabe der ameri- kanischen Operationsklassifikation, ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln. Für die Betriebe, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Diese nach Artikel 22a KVG erho- benen Daten werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den in Arti- kel 22a, Absatz 3 aufgelisteten Adressaten zur Verfügung gestellt und durch das BAG auf Stufe Leis- tungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV). Die Teilnahme der Geburts- häuser an der Erhebung 2011 (Daten des Jahres 2010) ist fakultativ, an den folgenden Erhebungen ist sie obliga- torisch.
3905
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
63. Thematische Erhebung zum Bereich Gesundheit: Schweizerische
Gesundheitsbefragung (SGB)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono- mische Merkmale, Gesundheitszu- stand, Lebensgewohnheiten und Gesundheitsverhalten, Prävention, Behinderungen und gesundheitliche Belastungen, Angebot und Inan- spruchnahme von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Versicherungsverhältnisse und soziale Sicherheit Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer- gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Seit 1992 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
64. Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten
Erhebungsorgan Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale, Angaben über Aufenthalte, Diagno- se- und Operationscodes, stationär behandelte Personen, Kostenart und Betrag nach Kostenträgerrechnung Betrag von stationär behandelten Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Indirekte Teilerhebung der Kranken- häuser und Verknüpfung mit Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser Die Kosten- und Leistungsdaten der Krankenhäuser werden von der Organisation der Tarifpartner und Kantone für die Vergütung der stationären Behandlung (Case-Mix- Office) auf elektronischem Weg übermittelt Befragte: Organisation der Tarifpartner und Kantone (Case-Mix-Office) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen:
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
69. Personen in Ausbildung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Schüler/innen, Studierende, Klassen, Lehrverträge (nur Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dez. 2002, SR 412.10), schulische, sozio- demografische Merkmale Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer Befragte: Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Bildungs- institutionen, Verbände Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet.
3908
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
70. Bildungsabschlüsse
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Abschlüsse auf der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäten, Berufs- maturitäten, Fachmaturitäten, Abschlüsse der beruflichen Grund- bildung, Abschlüsse an Handels- und Fachmittelschulen) sowie Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Abschlüsse an höheren Fachschulen, höhere Fach- und Berufsprüfungen), soziodemografische Merkmale der Diplomierten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer Befragte: Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) für die Schweizeri- sche Maturitätskommission (SMK), Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, SBF, BBT Besondere Bestimmungen: –
3909
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
71. Schulpersonal
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Lehrkräfte, einschliesslich Schul- leitung (demografische Merkmale, Status, Ausbildung), und ihre Unter- richtsleistung (ohne Hochschulen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer Befragte: Kantone, Bildungsinstitutionen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Bildungsinstitutionen Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet.
3910
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
72. Schweizerische Studierendendatei SHIS
(Schweizerisches Hochschulinformationssystem)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Studienverlauf und -richtung sowie Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen immatrikulierten Personen und Prüfungen im Anschluss an Hoch- schulstudien vor einer extrauniversi- tären Instanz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer Befragte: Schweizerische Hochschulen, universitäre und extrauniversitäre Prüfungsorgane, BAG, Rektorenkon- ferenz der Schweizer Universitäten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Semesterweise für die Studierenden, laufend für die Prüfungen Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungs- direktorenkonferenz, BBT
3911
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
Besondere Bestimmungen: Mit Zustimmung der Betroffenen können gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden. Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3ter BStatG können die Kantone und die Hochschulen der schweizerischen Studierendendatei für jede immatri- kulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen: Matrikelnummer; AHV- Versichertennummer; Hochschule; Studiensemester; Studienkategorie, Studienstufe und Studiengang; Da- tum und Stufe der letzten bestande- nen Prüfung sowie Studiengang, in dem sie abgelegt wurde; Angabe, ob es sich um den ersten oder den zwei- ten Bildungsweg handelt; Gesamt- anzahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester; Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungs- ausweises; Geburtsjahr und Geschlecht der studierenden Person.
3912
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Studium, Angaben zum Werdegang, Erwerbstätigkeit, finanzielle Situation, Wohnsituation, Mobilität, soziodemografische Merkmale Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Studierenden, Verknüpfung mit Informationen aus dem schweizeri- schen Register der Studierenden SHIS Befragte: Studierende der Hochschulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Hochschulen, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
3913
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
75. Stipendien und Darlehen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Stipendien und Darlehen (Betrag und Art des Beitrages), Bezügerinnen und Bezüger der Stipendien und Darlehen (soziodemografische Merkmale sowie Merkmale der Ausbildung, die zum Bezug von Stipendien oder Darlehen berechtigt) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer Befragte: Kantone, Gemeinden, weitere Institutionen, die Ausbildungs- beihilfen vergeben Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet
3914
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Hochschulpersonal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung) und seine Leistungen (Lehre, Forschung etc.) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Schweizerische Hochschulen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungs- direktorenkonferenz, BBT, Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der pädagogischen Hochschulen Besondere Bestimmungen: –
3915
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
81. Statistik des Kulturverhaltens
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Statistische Erhebung zum Kultur- verhalten (einschliesslich Amateur- Aktivitäten) der Wohnbevölkerung und zu Motivationsgründen für die kulturellen Tätigkeiten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung bei Haushal- ten, telefonische Befragung auf der Basis eines Fragebogens Befragte: Zufallsstichprobe aus der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren (Personen in Privathaushalten) Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle 5 Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kultur Besondere Bestimmungen –
3916
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
82. Schweizerische Bibliothekenstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Informationen über die Struktur, die Funktionsweise und die Entwicklung der Bibliotheken Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung sowie Stichprobener- hebung, Internet-Befragung Befragte: Bibliotheken Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Anfang März bis Mitte April Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Nationaler Fachverband im Bereich Bibliotheks- und Informationswesen (BIS – Bibliothek Information Schweiz) Besondere Bestimmungen: –
3917
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
83. Film- und Kinostatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Produktion, Verleih, Vorführung und Konsum von Filmen, Ausstattung der Kinobetriebe, Vielfalt des Filmangebots und Förderung von Schweizer Filmen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: ProCinema (Dachverband für Kino und Filmverleih), Filmfachverbände Auskunftspflicht: Obligatorisch (Filmgesetz vom 14. Dez. 2001, SR 443.1) Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatliche Erhebungen, jährliche Publikationen Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kultur, Pro Cinema Besondere Bestimmungen: –
3918
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
84. Nationalratswahlen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden inkl. Panaschierstatistik Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Wahljahre Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundeskanzlei Besondere Bestimmungen: –
3919
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
85. Kantonale Wahlen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Gemeinden Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: sechs- bis achtmal pro Jahr (Wahljahre der Kantone) Periodizität: Alle 4–5 Jahre pro Kanton Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
3920
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
86. Eidgenössische Volksabstimmungen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Abstimmungsergebnisse der Gemeinden Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Gemäss Bundesratsbeschluss Periodizität: Viermal pro Jahr Mitwirkende bei der Durchführung: Bundeskanzlei Besondere Bestimmungen: –
3921
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
99. Basiserhebung der Personen und der Haushalte
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 RHG und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverord- nung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1) sowie ausgewählte An- gaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Gebur- ten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungs- bewegungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Wechsel des Aufent- haltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung, der nichtstän- digen ausländischen Wohnbevöl- kerung und der Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz, Gebäudekoor- dinaten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Registererhebung Aufstockungsmöglichkeit: – Befragte: Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden; Kollektivhaushalte Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden Besondere Bestimmungen: –
3922
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
102. Thematische Erhebung zum Bereich Familien und Generationen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono- mische Merkmale, Elternschaft, Erwerbs- und Familienleben, familiäres Netz und Leistungen der Familien Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computerge- stützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat- haushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2013 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
3923
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
103. Thematische Erhebung zum Bereich Sprache, Religion und Kultur
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono- mische Merkmale, Sprachen und Sprachkompetenzen, religiöse Zuge- hörigkeit, Kulturverhalten, politische und gesellschaftliche Partizipation Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer- gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat- haushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2014 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
3924
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr:
Mikrozensus Mobilität und Verkehr
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono- mische Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abonnementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitaufwand, Fahrtzwecke, benötigte Verkehrsmittel Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 40 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung; er- gänzende schriftliche Befragung möglich Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal oder regional möglich Befragte: Personen ab 6 Jahren in Privathaus- halten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2010 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung (Ko-Federführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAG, Eidgenössische Technische Hoch- schulen, Kantone und Regionen, private Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
3925
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
117. Treibhausgasinventar
Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Emissionen von Kohlendioxid (CO2, Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluor-Kohlen- wasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6). Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Abgeleitete Statistik aus Gesamt- energie-, Landwirtschafts-, Abfall-, Mobilitäts-, Luftverkehrs-, Forststa- tistiken. Vollerhebungen für HFC, PFC, SF6 Befragte: Importeure, Fachverbände (für HFC, PFC, SF6) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Energie, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bundesamt für Statistik, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, Bundesamt für Landwirtschaft, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, private Auftragnehmer, Fachverbände Besondere Bestimmungen: Die Erhebungen basieren auf den Richtlinien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)
3926
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
119. Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten
Personen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Strahlendosen durch äussere Bestrahlung und Inkorporation Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zehn Personendosimetriestellen (ungefähr 70 000 Personen) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
3927
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz
Erhebungsorgan: Bundesamt für Sport Erhebungsgegenstand: Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, Auswirkungen der bundesrätlichen Sportpolitik Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Statistikverbund Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: 2004–2011 Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Lamprecht & Stamm Sozial- forschung und Beratung AG Besondere Bestimmungen: –
3928
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
Ziff. 168
Aufgehoben
3929
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
Ziff. 169
Aufgehoben
3930
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
173. Statistiken zur Kulturfinanzierung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Statistische Erhebungen zur Kultur- finanzierung durch die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) und durch private Institutionen (Unternehmen, Organisationen ohne Erwerbszweck) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zusammenstellung der Auswertun- gen der Eidgenössischen Finanzver- waltung, repräsentative Stichproben- erhebungen (per Telefon, Frage- bogen oder Internet) bei privaten Institutionen Befragte: Private Unternehmen, öffentliche Hand, Organisationen ohne Erwerbszweck Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich bei Bund, Kantonen und Gemeinden; alle 5 Jahre bei privaten Unternehmen und Organisationen ohne Erwerbszweck Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kultur, Eidgenös- sische Finanzverwaltung Besondere Bestimmungen: –
3931
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
174. Gemeindewahlen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Gemeindewahlen (Legislativen und Exekutiven) der Schweizer Städte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Städte mit mehr als 10 000 Einwoh- nerinnen und Einwohnern (ca. 130 Gemeinden) Befragte: Gemeinden Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Alle 3–5 Jahre pro Gemeinde Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
3932
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
175. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Daten über Aufträge und Umsätze im Baugewerbe Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Umfrage, Vollerhe- bung bei den Grossunternehmen Befragte: Unternehmen, Wirtschaftsorganisa- tionen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Wirtschaftsorganisationen Besondere Bestimmungen: –
3933
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
176. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Daten über Aufträge und Umsätze in der Industrie Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Umfrage, Vollerhe- bung bei den Grossunternehmen Befragte: Unternehmen, Wirtschaftsorganisa- tionen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich, vierteljährlich mit monat- lichen Daten Mitwirkende bei der Durchführung: Wirtschaftsorganisationen Besondere Bestimmungen: –
3934
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
177. Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen»
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Daten über die Umsätze oder Ersatz- variable für folgende Aktivitäten: – Handel und Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen – Grosshandel ausser Motorfahr- zeuge – Verkehr und Lagerei – Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie – Information und Kommunikation – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und techni- schen Dienstleistungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Umfrage, Vollerhe- bung bei den Grossunternehmen Befragte: Unternehmen, Wirtschaftsorganisa- tionen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Wirtschaftsorganisationen Besondere Bestimmungen: –
3935
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
178. Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung (SASVZ)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Strassen Erhebungsgegenstand: Verkehrszählungen nach Fahrzeug- kategorien auf dem Strassennetz der Schweiz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung der Motorfahrzeuge nach Kategorien mit automatischen Zählgeräten an ausgewählten Stras- senquerschnitten, ohne Erhebung der Herkunft Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: Dauererhebung Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: BFS, kantonale Tiefbauämter Besondere Bestimmungen: Die Verkehrszählungen erfolgen namentlich auf National- und auf wichtigen Hauptstrassen.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2010
Liste der statistischen Erhebungen
1. Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP)
2. Statistik der Geburten
3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen
4. Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtlichen
Feststellungen der Vaterschaft
5. Statistik der Adoptionen
6. Statistik der Heiraten
7. Statistik der eingetragenen Partnerschaften
8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen
9. Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften
10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen
11. Statistik der Wanderungen der schweizerischen Wohnbevölkerung
12. Statistik der soziodemografischen Biografien
13. Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz
14. Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes
15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
16. Aufgehoben
17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)
18. Beschäftigungsstatistik
19. Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
20. Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen
21. Lohnstrukturerhebung
22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)
23. Betriebszählung
24. Betreibungs- und Konkursstatistik
25. Statistik der Produzenten- und Importpreise
26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter
Verbraucherpreisindex
27. Statistik der Mietpreise, laufende Erhebung
28. Statistik der Mietpreise, Strukturerhebung
29. Preiserhebungen für internationale Preis- und Kaufkraftvergleiche
30. Schweizerischer Baupreisindex
31. Produktions-, Auftrags-, Umsatz- und Lagerstatistik
3937
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik
33. Statistik der Detailhandelsumsätze, Strukturerhebung
34. Haushaltsbudgeterhebung
35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and
Living Conditions, SILC)
36. Versicherungsprämienindex
37. Landwirtschaftliche Betriebszählung
38. Bilanz des Fleisch- und Geflügelmarktes
39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)
40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung 2007–2011
41. Bau- und Wohnbaustatistik
42. Wohnbaustatistik
43. Zählung der leerstehenden Wohnungen
44. Beherbergungsstatistik
45. Fremdenverkehrsbilanz
46. Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge
47. Strassenfahrzeugbestand
48. Gütertransporte auf der Strasse
49. Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse
50. Statistik der Strassenverkehrsunfälle
51. Strassenrechnung
52. Einreise von Motorfahrzeugen in die Schweiz
53. Statistik des öffentlichen Verkehrs
54. Eisenbahnrechnung
55. Alpen- und grenzquerender Personenverkehr
56. Pensionskassenstatistik
57. Neurentenstatistik
58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen
59. Krankenhausstatistik
60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)
61. Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung
62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser
63. Thematische Erhebung zum Bereich Gesundheit: Schweizerische Gesundheits-
befragung (SGB)
3938
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
64. Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten
65. Statistik des legalen Schwangerschaftsabbruchs
66. Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
67. Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger
68. Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und Asylbereich
69. Personen in Ausbildung
70. Bildungsabschlüsse
71. Schulpersonal
72. Schweizerische Studierendendatei SHIS (Schweizerisches Hochschul-
informationssystem)
73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden
75. Stipendien und Darlehen
76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei
77. Statistik der Hochschulfinanzen
78. Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung und in den
kantonalen Verwaltungen
79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen
80. Indikatoren zur Informations- und Mediengesellschaft
81. Statistik des Kulturverhaltens
82. Schweizerische Bibliothekenstatistik
83. Film- und Kinostatistik
84. Nationalratswahlen
85. Kantonale Wahlen
86. Eidgenössische Volksabstimmungen
87. Polizeiliche Kriminalstatistik
88. Strafurteilsstatistik
89. Jugendstrafurteilsstatistik
90. Erhebung über die Untersuchungshaft
91. Strafvollzugsstatistik
92. Anstaltenkatalog (Strafvollzug)
93. Statistik der gemeinnützigen Arbeit
94. Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)
95. Opferhilfestatistik
3939
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
96. Bewährungshilfestatistik
97. Strafverfahrensstatistik
98. Strukturerhebung
99. Basiserhebung der Personen und der Haushalte
100. Basiserhebung der Gebäude und Wohnungen
101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung
102. Thematische Erhebung zum Bereich Familien und Generationen
103. Thematische Erhebung zum Bereich Sprache, Religion und Kultur
104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus
Mobilität und Verkehr
105. Omnibus-Erhebung
106. Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen
107. Erhebung der Umweltschutzausgaben
108. Statistik der Auslandschweizer
109. Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer und an andere
Länder des Südens und des Ostens
110. Statistik der Leistungen von privaten Institutionen an Entwicklungsländer
und andere Länder des Südens und Ostens
111. Industrieholzerhebung
112. Eidgenössische Jagdstatistik
113. Fischereistatistik
114. Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)
115. Abfallstatistik
116. Sonderabfallstatistik
117. Treibhausgasinventar
118. Infektionskrankheiten
119. Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen
120. «Drogenberichte» der Kantone
121. Sentinella
122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)
123. Statistik der Prämienverbilligung
124. Nationale Methadonstatistik
125. Erhebung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Thema «Cannabis»
126. Krankenversicherungsstatistik
3940
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
127. Statistik über den Finanzhaushalt der obligatorischen Unfallversicherung
(Unfallversicherungs-Betriebsrechnungen)
128. Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)
129. Statistik der beruflichen Vorsorge
130. Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung
131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz
132. Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x»
133. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
134. Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz
135. Statistik der Drogentoten
136. Berichterstattung der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen
137. Finanzstatistik der öffentlichen Verwaltungen
138. Statistik der direkten Bundessteuer
139. Direkte Bundessteuer: Steuererträge und Kopfquoten nach Gemeinden
140. Steuerbelastung in der Schweiz
141. Gesamtschweizerische Vermögensstatistik
142. Aussenhandelsstatistik
143. Transitstatistik
144. Mineralölsteuerstatistik
145. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten
146. Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih
147. Statistik über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
148. Offenen Stellen
149. Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende
150. Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)
151. Konsumentenstimmungsindex
152. Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen
153. Standardisierte Vollkostenrechnung im Berufsbildungsbereich
154. Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten
155. Obstkulturen der Schweiz
156. Rebbau-Statistik
157. Schätzung des Ertrages der Apfel- und Birnenkulturen der Schweiz
(Bavendorfer Methode)
158. Tierseuchenstatistik
3941
Statistikerhebungsverordnung AS 2010
159. Fleischkontrollstatistik
160. Tierversuchsstatistik
161. Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden
162. Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene
163. Bauzonenstatistik Schweiz
164. Luftverkehrsstatistik
165. Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz
166. Elektrizitätsstatistik
167. Gesamtenergiestatistik
168. Aufgehoben
169. Aufgehoben
170. Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen
171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung
172. Erhebung zum Verhältnis Mensch – Raum, Landschaft, Natur
173. Statistiken zur Kulturfinanzierung
174. Gemeindewahlen
175. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes
176. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie
177. Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen»
178. Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung (SASVZ)
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