AS 2010 4135
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Serbien sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Serbien
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Serbien sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Serbien
vom 15. März 2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 13. Januar 20102 zur Aussenwirtschaftspolitik 2009 enthaltene Botschaft, beschliesst:
Art. 1
1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
a. Freihandelsabkommen vom 17. Dezember 20093 zwischen den EFTA- Staaten und der Republik Serbien; b. Landwirtschaftsabkommen vom 17. Dezember 20094 zwischen der Schwei- zerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 10. März 2010 Ständerat 15. März 2010 Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab