AS 2010 567
Mitteilung über Aufhebung von Abkommen
Mitteilung
Aufhebung Mittels Notenaustausch vom 4. November 2004 und 18. Dezember 2009 haben der Schweizerische Bundesrat und die Europäische Kommission vereinbart, die unten erwähnten Abkommen gemäss Artikel 54 (b) des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 19691 über das Recht der Verträge aufzuheben. Somit werden die folgenden Abkommen auf den 19. Dezember 2009 aufgehoben:
Konsultationsabkommen vom 7. Mai 19562 zwischen der Schweizerischen Eidge- nossenschaft und der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Abkommen vom 22. Juli 19723 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Zusatzprotokoll vom 17. Juli 19804 zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Anschluss an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft
Zusatzabkommen vom 22. Juli 19725 über die Geltung des Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 22. Juli 1972 für das Fürstentum Liechten- stein
Ergänzungsprotokoll vom 17. Juli 19806 zum Zusatzabkommen über die Geltung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Mit- gliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für das Fürstentum Liechtenstein im Anschluss an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemein- schaft Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Anschluss an die Einführung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren7
1 SR 0.111 2 AS 1957 71 3 AS 1973 2057 4 AS 1989 293 5 AS 1973 2084 6 AS 1989 297
7 BBl 1989 I 404
2010-0177 567
Mitteilung AS 2010
Ergänzungsprotokoll zum Zusatzabkommen über die Geltung des Abkommens zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Fürstentum Liechtenstein im Anschluss an die Einführung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren8 Zusatzprotokoll vom 14. Juli 19869 zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Anschluss an den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Gemeinschaft Ergänzungsprotokoll vom 14. Juli 198610 zum Zusatzabkommen über die Geltung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Mit- gliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für das Fürstentum Liechtenstein im Anschluss an den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portu- giesischen Republik zur Gemeinschaft
Zweites Zusatzprotokoll vom 25. Juli 198911 zum Abkommen zwischen der Schwei- zerischen Eidgenossenschaft und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemein- schaft für Kohle und Stahl im Anschluss an den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Gemeinschaft
8 Nicht in der AS oder im BBl publiziert.
9 BBl 1986 III 83
10 BBl 1986 III 88
11 BBl 1989 III 129
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